Diesbezüglich ist auf die Ausführungen im Haftantrag vom 23. Januar 2025, S. 5, zu verweisen, wonach die ersten Schriftstücke aus der AG.________ (Land) aufgrund des Krieges erst in der Woche vor dem Haftantrag eingegangen seien. Aus dem Haftantrag erhellt ebenso, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur digitale Spuren sicherte, sondern auch diverse Rechtshilfeersuchen stellte. Bereits 2023 kam es zu polizeilichen Interventionen in der AG.________ (Land) und AI.