Mit anderen Worten mangelt es hierbei an der Eignung der von ihm vorgebrachten Alternative. Die Beschwerdekammer erlaubt sich, darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft die rechtshilfeweisen durchgeführten Einvernahmen wiederholen lässt, um die Parteiöffentlichkeit zu gewährleisten. Dies wurde durch den Beschwerdeführer denn auch explizit gerügt (E. 3.5.1). Es erscheint somit mindestens widersprüchlich, an dieser Stelle die Durchführung einer Beweismassnahme zu rügen, deren Unterlassen an anderer Stelle gerügt wurde. 7.3 Der Beschwerdeführer beantragt eventualiter die Haftentlassung gegen Sicherheitsleistung.