Die Vorbringen des Beschwerdeführers zu Ersatzmassnahmen, der Haftverlängerung um sechs Monate und zum Beschleunigungsgebot sind nachfolgend zu behandeln. Zur Verhältnismässigkeit der Haft per se bringt der Beschwerdeführer vor, dass diverse Ermittlungshandlungen auch ohne Haft vorgenommen werden könnten (Rz. 123, 124, 126, 127 und 129 der Beschwerde). Ausserdem dauere es zu lange, die Antworten auf die Rechtshilfeersuchen an die AG.________ (Land) und AI.________ (Land) abzuwarten. Schliesslich sei unklar, welchen Erkenntnisgewinn die wiederholten Zeugenaussagen hätten.