Die technischen Spuren müssen nicht zuletzt im Licht des Beschleunigungsgebots in Haftsachen vorliegend nicht belegt werden. In diesem Zusammenhang ist denn auch darauf hinzuweisen, dass das Arbeitsblatt «AH.________», welches in der Folge auf dem Server der P.________ gefunden wurde, den Namen von H.________ auflistet.