In diesem Zusammenhang sei auch auf die Grafik 1 «Verträge» (Beilage 17 zum Haftverlängerungsantrag vom 14. Oktober 2025) verwiesen. Weiter bringt der Beschwerdeführer vor, dass sich die fraglichen Call-Centers in Business-Centers befänden, also Bürogebäuden, welche auch andere Gesellschaften beherbergten, die jedoch teilweise ihre Daten auf gemeinsamen Servern hosteten. Das sei für sich aber kein Beweis, dass diese Firmen personell, wirtschaftlich oder operativ verflochten seien. Dem ist zu entgegnen, dass die auf dem Server gefundenen Dokumente nicht nur aufgrund des Fundorts mit der P.________ in Verbindung gebracht werden.