Auf S. 8 f. des Haftverlängerungsantrags legt die Staatsanwaltschaft dar, dass ein Teil dieser Unternehmen Service Agreements mit dem gleichen Layout abgeschlossen haben, ein Teil davon auch mit der O.________. Es besteht der Verdacht, dass es sich hierbei um simulierte Verträge handelt, welche der Geldwäscherei dienen (vgl. E. 4.3). In diesem Zusammenhang sei auch auf die Grafik 1 «Verträge» (Beilage 17 zum Haftverlängerungsantrag vom 14. Oktober 2025) verwiesen.