dass die Firma nie operativ tätig gewesen sei. Die Unterlagen der V.________ GmbH (Beilage 14 zum Haftverlängerungsantrag vom 14. Oktober 2025) würden beweisen, dass «die Firmen» mit der P.________, der O.________ und dem Gebäude an der W.________ (Strasse) in Verbindung stünden. Den Unterlagen lässt sich entnehmen, dass die T.________ und die U.________ via Post- und E- Mailadressen sowie den verwendeten Kreditkarten untereinander sowie mit der P.________, der O.________ und dem Gebäude an der W.________ (Strasse) in Verbindung stehen.