________ (Land) Kontoauszüge [Beilage 18 zum Haftverlängerungsantrag]). Exemplarisch kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass der Beschuldigte aufgrund der festgestellten Geldspur, die von Geschädigten bis zum Konto des Beschuldigten führt, mit den deliktischen Anlagegeschäften erneut unmittelbar in Verbindung gebracht werden kann (vgl. EV der Kantonspolizei Bern vom 24. Juni 2025, Rz. 941 ff.; insbes. Rz. 1064 ff. betreffend die Geschädigte H.________).