In einem derart aufwändigen Verfahren können nicht sämtliche Dokumente auf Deutsch übersetzt werden, da dies unverhältnismässig viel Zeit kosten und unverhältnismässig viele finanzielle Mittel in Anspruch nehmen würde. Aus diesem Grund wird im Laufe der Ermittlungen, spätestens bis zur Anklageerhebung entschieden, welche Dokumente als derartig beweisrelevant anzusehen sind, dass sie übersetzt werden müssen. Es wird davon ausgegangen, dass sowohl die Verteidigung wie auch das Zwangsmassnahmengericht die englische Sprache genügend gut beherrscht, um den Inhalt der Dokumente verstehen zu können.