3.2 Ebenso wenig kann der Beschwerdeführer aus seinem Verweis auf das Urteil des Bundesgerichts 7B_429/2024 vom 24. Mai 2024 E. 1.3 ableiten. Diese Rechtsprechung ist – wie er selbst korrekt festhält – auf Beschwerden anwendbar. Es überzeugt nicht, wenn der Beschwerdeführer in Erweiterung des erwähnten Urteils des Bundesgerichts auf Haftanträge einzig vorbringt, dass es sich um ein ebenfalls im weitesten Sinne kontradiktorisches Verfahren handle. Entsprechend genügt es, wenn die Staatsanwaltschaft für die Verbindung des Beschwerdeführers zu den Plattformen F.________ sowie G.______