Mit Entscheid vom 28. April 2025 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um sechs Monate (KZM 25 862). Die dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss vom 23. Mai 2025 ab (BK 25 215). Mit Entscheid vom 28. Oktober 2025 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die angeordnete Haft um weitere sechs Monate (KZM 25 2149). Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer, verteidigt durch die Rechtsanwälte B.________, C._____