15 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Von den Schlussbemerkungen des Verurteilten/Beschwerdeführers vom 21. November 2025 wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Die Anträge auf Edition der vollständigen Vollzugsakten und auf Einholung eines Zeugnisses/Bestätigung der Haftentwicklung werden abgewiesen. 3. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auch CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.