So habe der Beschwerdeführer offen und ehrlich bekundet, nicht dauerhaft auf den Konsum von Alkohol und Cannabis verzichten zu wollen. Er stelle sich vor, im Rahmen eines Feierabendbiers gelegentlich einen über den Durst zu trinken und manchmal einen Joint zu rauchen (Austrittsbericht, S. 3). Hinzu kommt, dass es im Rahmen einer Einzeltherapiesitzung zu einem kritischen und deliktsrelevanten Vorfall gekommen sei. Gemäss Austrittsbericht sei der Beschwerdeführer bedrohlich und fremdgefährdend aufgetreten, indem er Mobiliar umhergeworfen habe.