Dem Austrittsbericht vom 7. Januar 2025 ist zu entnehmen, dass die während seines Aufenthalts durchgeführten Urinproben negativ auf sämtliche getesteten Substanzen (mit Ausnahme des verordneten Methadons) ausgefallen seien, was positiv zu werten ist. Indessen erscheint die intrinsische Motivation des Beschwerdeführers auch in Zukunft (insbesondere im Falle einer Entlassung) seine Alkohol- und Cannabisabstinenz weiterzuführen, nach wie vor gering zu sein (vgl. auch Austrittsbericht, S. 17). So habe der Beschwerdeführer offen und ehrlich bekundet, nicht dauerhaft auf den Konsum von Alkohol und Cannabis verzichten zu wollen.