So hält auch die KoFako fest, dass nach wie vor keine legalprognostisch relevanten positiven Veränderungen erkennbar seien, welche eine Entlassung oder Vollzugsöffnungen rechtfertigen würden (vgl. Beurteilung der KoFako, S. 12). Dem Austrittsbericht vom 7. Januar 2025 ist zu entnehmen, dass die während seines Aufenthalts durchgeführten Urinproben negativ auf sämtliche getesteten Substanzen (mit Ausnahme des verordneten Methadons) ausgefallen seien, was positiv zu werten ist.