Daher sei eine Einhaltung einer Alkohol- und Drogentotalabstinenz inklusive Cannabis unerlässlich (Gutachten, S. 131). Mit Blick auf die vorliegenden Vollzugsunterlagen, ist nicht davon auszugehen, dass sich an dieser Einschätzung etwas massgeblich verändert haben könnte. So hält auch die KoFako fest, dass nach wie vor keine legalprognostisch relevanten positiven Veränderungen erkennbar seien, welche eine Entlassung oder Vollzugsöffnungen rechtfertigen würden (vgl. Beurteilung der KoFako, S. 12).