Insbesondere geht das Gutachten vom 22.11.2021 von einer hohen Rückfallgefahr für Gewaltdelikte mit schweren Opferschäden im Falle einer Entlassung aus. Den Ergänzungsfragen vom 07.02.2022 ist sinngemäss zu entnehmen, dass nach wie vor davon abzuraten ist, eine Entlassung vorzunehmen. Auch der Bericht der Konkordatlichen Fachkommission vom 24.02.2025 ist explizit zu