10 Regionalgericht gestellte Eventualbegehren auf Anordnung einer ambulanten Massnahme nichts zu ändern. Eine bedingte Entlassung und/oder Anordnung einer ambulanten Massnahme werden weder vom Gutachter noch von der KoFako empfohlen. Eine bedingte Entlassung hänge vielmehr von den erzielten Fortschritten ab, welche unter Berücksichtigung der vorliegenden Vollzugsberichte offensichtlich nicht vollständig erreicht werden konnten.