Aus legalprognostischen Gründen seien zudem derzeit keine Vollzugsöffnungen zu gewähren. 7.7 Mit Blick auf die vorangehenden Ausführungen zeigt sich beim Beschwerdeführer insgesamt ein durchzogener Therapieverlauf. Es stellen sich daher Fragen in Zusammenhang mit den Erfolgsaussichten einer therapeutischen Massnahme, weshalb diese von der BVD aufgehoben wurde. Wie eingangs erwähnt und auch die KoFako empfiehlt, ist zur abschliessenden Beurteilung der Behandelbarkeit des Beschwerdeführers die Einholung eines aktuellen Ergänzungsgutachtens unabdingbar.