welche die Behandlung verlangsamt, den Zeitrahmen der Behandlung im Massnahmenvollzug St. Johannsen als zu kurz, um eine abschliessende Beurteilung der Behandelbarkeit vorzunehmen. Aus Sicht der KoFako solle daher weiterhin versucht werden, den Beschwerdeführer zu einer Teilnahme an einem therapeutischen Prozess zu motivieren und es sei ein neues forensisch-psychiatrisches Gutachten einzuholen, dass sich insbesondere zur therapeutischen Behandelbarkeit im Sinne der Erfolgsaussichten bezüglich der Beeinflussbarkeit des Beschwerdeführers äussert.