Auch die KoFako hält in ihrer Beurteilung vom 24. Februar 2025 (nachfolgend: Beurteilung der KoFako) zur Behandelbarkeit zusammengefasst fest, dass die Risikofaktoren auch heute noch weitgehend unverändert vorlägen. Obwohl sie keine wesentlichen Veränderungen feststellen könne, erachte sie angesichts der phasenweise gezeigten Bereitschaft des Beschwerdeführers sich auf den therapeutischen Prozess einzulassen, der im Massnahmenvollzug aufrechterhaltenen Suchtmittelabstinenz und der Tatsache, dass der Beschwerdeführer keine gegen Personen gerichtete Gewalt gezeigt habe und dem Aspekt der massiven Bindungsstörung,