Zusammenfassend zeige sich insbesondere in den letzten Wochen ein prekärer Verlauf, obschon der Beschwerdeführer bisher noch keine Vollzugsöffnungen erhalten habe. Angesichts des Verlaufs und hinsichtlich der therapeutisch zu bearbeitenden Themen stelle sich daher die Frage nach der Beeinflussbarkeit und der Behandlungscompliance.