Die ergänzende psychiatrische Begutachtung habe er nicht zugelassen und aufgrund seiner steigenden Anspannung sei er von den Angestellten als zunehmend unberechenbar wahrgenommen worden. Der Beschwerdeführer habe wütend, dominant, belehrend und ablehnend reagiert, wenn er mit Problembereichen (mangelnde Abstinenzmotivation, gewaltlegitimierende Kognitionen) konfrontiert worden sei und das Gegenüber nicht für seine Ansichten habe gewinnen können. Einen massiven Verstoss habe der Beschwerdeführer während einer Einzeltherapiesitzung begangen, als er die Kontrolle verloren habe.