Im Verlauf des Aufenthalts sei die Anspannung und Frustration über seine Vollzugssituation immer grösser geworden. Zudem habe er sich deliktsrelevanten Themen wie seine Gewaltäusserungen meist kategorisch verschlossen. Die Problemansicht und Veränderungsbereitschaft seien sehr gering. Die ergänzende psychiatrische Begutachtung habe er nicht zugelassen und aufgrund seiner steigenden Anspannung sei er von den Angestellten als zunehmend unberechenbar wahrgenommen worden.