Aus den weiteren vorliegenden Vollzugsunterlagen geht hervor, dass sich beim Beschwerdeführer zunächst eine positive Entwicklung zeigte. So ist dem Bericht des psychiatrisch-psychologischen Dienstes des Massnahmenzentrums St. Johannsen vom 29. Oktober 2024 (nachfolgend: PPD-Bericht) im Wesentlichen zu entnehmen, dass seit dem Eintritt des Beschwerdeführers am 29. April 2024 insgesamt 21 psychotherapeutische Einzelgespräche stattgefunden hätten. Zudem seien ihm zehn Urinproben abgenommen worden, welche allesamt negativ auf sämtliche Substanzen (mit Ausnahme des verordneten Methadons) ausgefallen seien.