Daher werde die Durchführung der therapeutischen Massnahmen in einem geschlossenen Rahmen empfohlen, eine ambulante psych- iatrisch-psychotherapeutische Behandlung sei nicht ausreichend, um eine ausreichende Rückfallminimierung erreichen zu können (Ergänzungsfragen, S. 3). 7.5 Aus den weiteren vorliegenden Vollzugsunterlagen geht hervor, dass sich beim Beschwerdeführer zunächst eine positive Entwicklung zeigte.