Die KoFako (Konkordatliche Fachkommission) hält im Bericht vom 24.02.2025 fest, dass die Aufhebung der stationären therapeutischen Massnahme gemäss Art. 59 StGB infolge Aussichtlosigkeit derzeit als verfrüht angesehen werde. Aus legalprognostischen Gründen empfiehlt die Fachkommission derzeit keine Vollzugsöffnung zu gewähren. Das kantonale Zwangsmassnahmengericht ist mit dem Amt für Justizvollzug einig, wonach im gegenwärtigen Zeitpunkt betreffend A.________ bezüglich der Begehung einschlägiger Delikte nach wie vor eine ungünstige Legalprognose besteht. Ob vorliegend die Wiederaufnahme einer stationären therapeutischen Massnahme gemäss Art.