5. Soweit der Beschwerdeführer die Edition der vollständigen Vollzugsakten und die Einholung eines Zeugnisses/Bestätigung zur Haftentwicklung verlangt, ist daran zu erinnern, dass die Beschwerdekammer grundsätzlich gestützt auf die der Vorinstanz vorgelegten Haftakten und anhand der während des hängigen Haftbe-