auch zuungunsten des Beschuldigten: Urteil des Bundesgerichts 1B_458/2016 vom 19. Dezember 2016 E. 2.3). Der Beschwerdeführer erhielt denn auch Gelegenheit, in seinen abschliessenden Bemerkungen zum eingereichten Antrag Stellung zu nehmen, so dass das rechtliche Gehör diesbezüglich gewahrt ist.