EMRK verstösst. 10. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates. Mit Verfügung vom 11. November 2025 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und gab den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme. Weiter stellte sie fest, dass die amtliche Verteidigung von Rechtsanwalt B.________ auch für das Beschwerdeverfahren gilt. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, die Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Einholung eines aktuellen psychiatrisch-forensischen Gutachtens wurden abgewiesen.