Aufgrund dessen nahmen die BVD den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 21. Oktober 2025 fest. 1.2 Am 22. Oktober 2025 stellten die BVD beim Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsentscheids im Nachverfahren. Mit Entscheid 23. Oktober 2025 ordnete das Zwangsmassnahmengericht für die Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 21. Januar 2026, Sicherheitshaft an. Dagegen reichte der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 7. November 2025 Beschwerde ein.