Mit Verfügung vom 19. September 2025 hoben die BVD die mit Beschluss des Regionalgerichts vom 23. Juni 2023 angeordnete stationäre Massnahme gemäss Art. 59 StGB auf. Infolge unbenutzten Ablaufs der Rechtsmittelfrist erwuchs die Verfügung vom 19. September 2025 in Rechtskraft, womit der Hafttitel für den Beschwerdeführer entfallen ist. Aufgrund dessen nahmen die BVD den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 21. Oktober 2025 fest.