59 StGB bis am 30. Juni 2027 an. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) wies die seitens des Beschwerdeführers erhobene Beschwerde mit Beschluss vom 18. Januar 2024 ab, soweit es darauf eintrat. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht, welche er in der Folge teilweise zurückzog. Mit Urteil vom 6. September 2024 wies das Bundesgericht die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Mit Verfügung vom 19. September 2025 hoben die BVD die mit Beschluss des Regionalgerichts vom 23. Juni 2023 angeordnete stationäre Massnahme gemäss Art. 59 StGB auf.