1. Mit Verfügung vom 20. Oktober 2025 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen B.________ und A.________ initiierte Strafverfahren (BM 25 32736) wegen Urkundenfälschung im Amt, Verleumdung und Amtsmissbrauchs nicht an die Hand. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 25. Oktober 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Mit Blick auf das Nachfolgende wurde auf die Einholung einer Stellungnahme bzw. auf die Durchführung eines Schriftenwechsels verzichtet (art.