5. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin (per Einschreiben mit Rückschein) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin B.________ (mit den Akten – per Kurier) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin C.________ (BM 24 17668 – per Kurier) Bern, 14. Februar 2025 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: