2. Das Gesuch um Wiederherstellung der Einsprachefrist wird an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zur Behandlung weitergeleitet. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 900.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 4. Es wird keine Entschädigung gesprochen.