Der Einwand der Beschwerdeführerin, dass sie in einem Mehrfamilienhaus wohne, hier schon mehrmals Briefe und Pakete verschwunden und Briefe in falsche Briefkästen eingeworfen worden seien, stellt eine blosse pauschale Behauptung dar. Diese begründet keinen zureichenden Hinweis auf eine fehlerhafte Zustellung im vorliegend konkreten Fall.