Die zehntägige gesetzliche Einsprachefrist lief daher am Dienstag, 18. Juni 2024 aus. Die Einsprache der Beschuldigten vom 16. August 2024 wurde am 24. August 2024 der deutschen Post übergeben, am 26. August 2024 der Schweizerischen Post überreicht und ist am 28. August 2024 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Die Einsprache der Beschuldigten erweist sich damit als verspätet und ist folglich ungültig.