2 de gegen den Strafbefehl vom 27. Mai 2024 erhebt («Ich akzeptiere die mir vorgeworfene Schuld nicht», «Man geht von einem unzutreffenden Sachverhalt aus […]», «Auf den Fotos, die ich erhalten habe, ist der Fahrer nicht zu sehen und ich verlange, den Fahrer zu ermitteln»), ist hierauf nicht einzutreten. Dies bildet nicht Streitgegenstand. Materielle Einwände hätten fristgerecht mittels Einsprache gegen den Strafbefehl geltend gemacht werden müssen.