Nachdem sie mit Schreiben vom 19. September 2024 sinngemäss an der Einsprache festgehalten hatte, überwies die Staatsanwaltschaft die Akten am 24. September 2024 dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache. Mit Verfügung vom 10. Dezember 2024 gewährte das Regionalgericht der Beschwerdeführerin Frist, sich zur Rechtzeitigkeit der Einsprache zu äussern. Die Stellungnahme der Beschwerdeführerin datiert vom 13. Dezember 2024.