1. Mit Strafbefehl BM 24 17668 vom 27. Mai 2024 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde die Beschuldigte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 37 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend CHF 1'850.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Zudem wurde die Beschwerdeführerin mit einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 bestraft. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. August 2024 Einsprache.