6 journal so vermerkt worden, wie weitere disziplinarische Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Beschwerdeführer. 5.7 Die Beschwerdekammer gelangt zum Schluss, dass der dringende Tatverdacht zu Recht bejaht wurde. Vorab wird dabei auf die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 10. November 2025 verwiesen. Es ist unbestritten, dass am 16. Juni 2025 in der Zelle Nummer 313 des Regionalgefängnisses Gegenstände beschädigt wurden und die Tür eine Zeitlang verbarrikadiert bzw. abgeschlossen war.