Zudem enthalte der Entwurf der Anklageschrift keine Angaben zu einem angeblichen Fluchtversuch. Diese richte sich lediglich auf die Variante «Gewalt gegen Sachen» und «Aufstand». 5.6 Die Staatsanwaltschaft hält dem entgegen, dass sich lediglich die Beschuldigten H.________ und I.________ gegenseitig ausdrücklich als passiv und an den Sachbeschädigungen resp. am Aufstand nicht beteiligt bezeichnet hätten.