Dies sei auch so bestätigt worden. Der angebliche Fluchtversuch reiche nicht aus, um den dringenden Tatverdacht anzunehmen. Es würden keine weiteren Aussagen dazu vorliegen und in den Akten befänden sich keine Beweisfotos. Hätte man diesen Vorwurf ernsthaft prüfen wollen, hätte man konkrete Fragen an die Insassen gestellt und entsprechende Beweise gesichert. Keinem anderen Justizbeamten seien die Schlaufen in den Wäschesäcken aufgefallen. Entgegen den pauschalen Behauptungen der Vorinstanz bestehe somit kein dringender Tatverdacht.