3 scheid selbst darzulegen (Beschluss der Beschwerdekammer des Obergerichts BK 22 197 vom 5. September 2022 E. 7.5). 4.3 Diesen Anforderungen ist das Zwangsmassnahmengericht nachgekommen. Dem angefochtenen Entscheid lässt sich klarerweise entnehmen, aus welchen Gründen die Untersuchungshaft angeordnet wurde, insbesondere weshalb der dringende Tatverdacht und der besondere Haftgrund der Fluchtgefahr bejaht wurden.