5. Der Beschwerdeführer begründet seine Beschwerde dahingehend, dass er sich aufgrund seines Autismus diskriminiert sowie nicht ernst genommen und vernachlässigt fühle. Dies beeinträchtige ihn persönlich und sein Umfeld. Dieses sei im Übrigen der Meinung, dass nicht das grosse Ganze angeschaut worden sei. Die Untersuchung sei lediglich oberflächlich erfolgt, ohne Rücksicht auf seinen Autismus. Weiter sei die Rechtsgleichheit in seinem Fall verletzt worden. Statt eines persönlichen Gesprächs sei direkt eine Anzeige gegen ihn erstattet worden.