Dieser hat offenbar zu ihren Gunsten ausgesagt. Da ihre Aussagen in zentralen Punkten wenig glaubhaft sind, ist es für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens essenziell, Kollusionshandlungen zwischen den beiden zu verhindern. Darüber hinaus besteht Kollusionsgefahr hinsichtlich der unbekannten weiteren Personen, die sich in ihrer Wohnung aufhielten, sowie der unbekannten Personen, welche anlässlich der Observationen gesichtet wurden.