Das bedeutet auch, dass ihr die den Strafverfolgungsbehörden bisher unbekannten Personen (vgl. Berichtsrapport vom 16. Oktober S. 2) bekannt sein dürften, die in ihrer Wohnung verkehrten. Deren Rolle wird noch zu klären sein, weshalb vorderhand Beweisverlust durch Kollusion befürchtet werden muss.