So oder anders muss davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeführerin weitere finanzielle Ressourcen zur Verfügung hat. Sollte das gefundene Bargeld tatsächlich D.________ gehören, so machte er jedenfalls keine Anstalten, dieses vor der Beschwerdeführerin zu verstecken, wenn er es in ihrem Safe platzierte. Auf nicht offengelegte finanzielle Ressourcen ist auch aufgrund der beiden observierten Treffen der Beschwerdeführerin (Berichtsrapport vom 6. November 2025) sowie der professionellen Drogenverstecke im Renault Captur zu schliessen.