Sie verfüge über die spanische und dominikanische Staatsangehörigkeit und unterhalte enge familiäre Bindungen im Ausland. Ihre Eltern lebten in Spanien, weitere Verwandte in der Dominikanischen Republik. Ihre vier Kinder verfügten über die spanische Staatsangehörigkeit. Die Beschwerdeführerin habe Zugang zu zwei Autos und erheblichen Bargeldbeträgen gehabt. Die in der Wohnung aufgefundenen Flugabrechnungen, die erfolgte Anzahlung und die Aufenthaltsdauer liessen auf bestehende familiäre Bindungen in der Dominikanischen Republik schliessen. Das bedeute eine nicht nur theoretische Möglichkeit